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BGH, 05.02.1953 - 4 StR 522/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 28.02.1933 - I 180/33
Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien …
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 522/52
Eine Bewusstseinsstörung liegt aber nicht erst dann vor, wenn die Trunkenheit bis zur Sinnlosigkeit gesteigert ist, sondern schon bei einer das Geistesleben beeinträchtigenden Trübung des Bewusstseins mit den in § 51 StGB beschriebenen Wirkungen auf das Einsichts- und Willensvermögen (vgl. RGSt 64, 353; 67, 149).
- BGH, 25.06.1953 - 4 StR 191/53
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Einer solchen Auffassung stünde die ständige Rechtsprechung des Senats entgegen, nach der äusserlich geordnetes und folgerichtiges Verhalten des Täters der Möglichkeit einer unter § 51 Abs. 1 StGB fallenden Aufhebung des Einsichts- oder Hemmungsvermögens nicht im Wege steht (u.a. BGHSt 1, 384; BGH 4 StR 184/51vom 10. Mai 1951, 4 StR 978/51 vom 20. März 1952, 4 StR 39/52 vom 15. Mai 1952, 4 StR 189/52 vom 9. Oktober 1952, 4 StR 55/52 vom 6. November 1952, 4 StR 517/52 vom 4. Dezember 1952, 4 StR 522/52 vom 5. Februar 1953; vgl auch RGSt 63, 46, 64, 353, 67, 149 und den Aufsatz in JZ 1952, 296). - BGH, 25.03.1954 - 4 StR 432/53
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Die Darlegungen des Tatrichters lassen es als zweifelhaft erscheinen, ob er die erforderliche Sachkunde (§ 244 Abs. 3 Satz 1 StPO) besaß, die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers ohne die Hilfe eines Sachverständigen zu beantworten (vgl. auch BGH 4 StR 522/52 vom 5. Februar 1953). - BGH, 02.07.1953 - 4 StR 216/53
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Nach der Sachlage ist überdies zweifelhaft, ob die Strafkammer selbst die erforderliche Sachkunde besitzt, um allein aus dem in der Hauptverhandlung gewonnenen Persönlichkeitsbild des Angeklagten die schwierige Frage zu entscheiden, ob der Angeklagte bei Begehung der Tat noch oder nicht mehr schuldfähig war (BGH 4 StR 522/52 vom 5. Februar 1953).